Allgemeine Geschäftsbedingungen

der rehamed GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der rehamed GmbH

1. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Räumlichkeiten, die für die Durchführung des gebuchten Präventionsprogramms notwendig sind, die Aufenthalts- und Umkleideräume sowie den gesamten Nassbereich zu den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben der rehamed GmbH vorbehalten.
Das Präventionszentrum kann zwischen Weihnachten und Neujahr und einer weiteren Woche des Jahres geschlossen werden. Ferner behält sich die rehamed GmbH – soweit unerlässlich – die vorübergehende (Teil-) Schließung seiner Einrichtungen anlässlich von Reparaturarbeiten und allgemeiner Instandsetzung etc. vor.

2. Die Inanspruchnahme von Zusatzdienstleistungen wie z.B. Massagen, Hydro-Jet-Anwendungen, die Einnahme von Speisen und Getränken im Bistrobereich sowie die Teilnahme an Sonderprogrammen der rehamed GmbH sind nicht im Entgelt enthalten. Insoweit ist jeweils ein zusätzliches Entgelt entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen.

3. Bei monatlicher Bezahlung des Entgelts ist dieses pünktlich im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Entstehen Gebühren für Rücklastschriften aus einem durch die rehamed GmbH nicht zu vertretenden Grund, so sind diese Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,- zusätzlich zu entrichten. Der Teilnehmer wird von der Entrichtung des Entgelts nicht dadurch befreit, dass es durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsrechts verhindert wird. Änderungen der Bankverbindung sind der rehamed GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Bei Vorauszahlung des gesamten Entgelts ist dieser pünktlich vor Beginn der Nutzungsvereinbarung zu bezahlen. Ist der Teilnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsrechts verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Entgelte. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte ist nicht möglich.

4. Sollte der derzeitige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich die Gebühren aus diesem Vertrag entsprechend.

5. Die Verlegung der Räumlichkeiten der rehamed GmbH innerhalb von 30 km vom jetzigen Standort berechtigt nicht zur Kündigung der Vereinbarung.

6. Vereinbarte Termine für Beratungen, Betreuung, etc. kann der Teilnehmer unter Wahrung einer Frist von 24 Stunden vor dem Terminbeginn jederzeit absagen oder verschieben. Werden Termine nicht wahrgenommen oder innerhalb einer Frist von 24 Stunden vor dem Terminbeginn abgesagt oder verschoben, so ist der neu vereinbarte Termin kostenpflichtig. Die dafür anfallenden Gebühren sind entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste vom Teilnehmer selbst zu bezahlen und werden nicht von Dritten getragen.

7. Sachbeschädigungen im Präventionszentrum werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Sofern der Teilnehmer durch ein vertragswidriges Verhalten ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht, kann die rehamed GmbH den Vertrag außerordentlich kündigen und die ausstehenden Beiträge für die Laufzeit des Vertrages als Schadensersatz verlangen.

8. Für persönliche Gegenstände werden abschließbare Umkleideschränke gestellt. Für Wertsachen und Geld ist bei Verlust oder Beschädigung die Haftung der rehamed GmbH ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seine Kleidung oder sonstige persönliche Gegenstände nicht zur Verwahrung in den vorgesehenen Umkleideschränken einschließt. Darüber hinaus haftet die rehamed GmbH mit ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.

9. Anschriftenänderungen sind der rehamed GmbH unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

10. Der Teilnehmer kann die Einrichtungen der rehamed GmbH nur bei Vorlage eines gültigen Nutzungsausweises nutzen. Der Verlust des Nutzungsausweises ist der rehamed GmbH unverzüglich zu melden. Etwaige Schäden aus dem Verlust trägt der Teilnehmer. Für die Neuausstellung des Nutzungsausweises ist eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,- zu entrichten.

11. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der rehamed GmbH bindend.

12. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung und Aufhebung der Schriftformklausel muss schriftlich erfolgen.

13. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien hiervon unberührt. Die rehamed GmbH kann nach Erteilung einer Abmahnung insbesondere dann eine Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen, wenn der Teilnehmer in grober Weise gegen die Hausordnung verstößt oder aber in sonstiger Form den Geschäftsbetrieb unzumutbar stört.

14. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung gilt als durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

15. In Fällen von dauerhafter Erkrankung, Wehr- und Ersatzdienst, Umzug oder Schwangerschaft räumt die rehamed GmbH, durch Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung, dem Trainingsgast ein Sonderkündigungsrecht ein.

16. Aufgrund gesundheitlicher Anomalien kann die Mitgliedschaft im rehamed-Gesundheitssport durch Vorlage eines ärztlichen Attestes unterbrochen werden. Die Zeit der Unterbrechung verlängert automatisch die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Stuttgart, den 02.01.2025

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